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Begriff des Arbeitgeber



Der Arbeitgeber kann eine natürliche sowie juristische Person sein.

Arbeitgeber ist, derjenige welcher auf Grundlage eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers fordern kann und diesem daher ein Arbeitsentgelt zu zahlen hat.

Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann.

Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht.

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