Begriff des Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann eine natürliche sowie juristische Person sein.
Arbeitgeber ist, derjenige welcher auf Grundlage eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages
die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers fordern kann und diesem daher ein Arbeitsentgelt
zu zahlen hat.
Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der
Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit
näher gestalten kann.
Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht.
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