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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Ethische und rechtliche Wegweiser in eine digitale Zukunft

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

24. Oktober 2019 (Donnerstag)

Nachricht:

Am 23. Oktober hat die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission (DEK) ihr Gutachten im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht und den Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat übergeben.

Christine Lambrecht

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung wurden die ethischen und rechtlichen Handlungsempfehlungen des Gutachtens zum Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen für die nationale, europäische und internationale Ebene durch die beiden Co-Sprecherinnen Frau Prof. Dr. Wendehorst und Frau Prof. Dr. Woopen vorgestellt.

Zu den zentralen Handlungsempfehlungen der DEK gehören:

  • ein risikoadaptiertes Regulierungssystem für den Einsatz von algorithmischen Systemen mit nach Schädigungspotenzial abgestufter Regulierung
  • Aufbau bzw. Stärkung sektorspezifischer Aufsichtsinstitutionen zur risikoadäquaten Kontrolle von algorithmischen Systemen
  • Schaffung eines bundesweiten „Kompetenzzentrums Algorithmische Systeme“
  • In Abhängigkeit des Schädigungspotenzials von algorithmischen Systemen gesetzliche Verankerung von Regelungsinstrumenten wie:

    • Ex-ante Zulassungsverfahren oder Vorabprüfungen durch Aufsichtsinstitutionen
    • Transparenzpflichten (Kennzeichnungspflichten, Informationspflichten, Offenlegungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden)
    • Pflicht zur Protokollierung verwendeter Datensätze und von Software-Programmabläufen sowie zu Risikofolgenabschätzungen
  • Etablierung einer EU-Verordnung mit Grundanforderungen an die Zulässigkeit von algorithmischen Systemen
  • Spezifische rechtliche Vorgaben für persönlichkeitssensible Profilbildungen von Qualitätsanforderungen bis hin zu absoluten Grenzen

In einer Podiumsdiskussion wurden die im Gutachten angesprochenen Fragen mit Staatssekretär Gerd Billen (BMJV) und dem Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Günter Krings (BMI), den beiden Co-Sprecherinnen Frau Prof. Dr. Christiane Wendehorst und Frau Prof. Dr. Christiane Woopen sowie mit Roberto Viola (EU Kommission, Generaldirektor GD Connect, Brüssel), Michael O’Flaherty (Direktor der EU-Grundrechteagentur, Wien) und Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem (Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.) diskutiert. Die Diskussion wurde von Ranga Yogeshwar moderiert. An der öffentlichen Veranstaltung nahmen zahlreiche interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft teil.

„Technologischer Fortschritt ist kein Wert an sich. Mir liegt daher viel daran, dass wir gemeinsam eine wertebasierte, menschenzentrierte und gemeinwohlorientierte digitale Zukunft gestalten, die niemanden zurücklässt und der die Menschen vertrauen können. Für mich als Justiz- und Verbraucherschutzministerin ist klar: Ethik und Recht stehen zueinander nicht im Verhältnis eines Entweder-Oder, sondern bedingen sich gegenseitig und bedürfen einander. Ich bin daher froh, dass die Datenethikkommission heute sowohl ethische Leitlinien als auch konkrete rechtliche Handlungsempfehlungen vorlegt. Denn Ethik kann kein Ersatz für Recht sein. Wir werden die Empfehlungen der Datenethikkommission nun im Detail auswerten und bei unserem politischen Handeln berücksichtigen.“
Bundesministerin Christine Lambrecht

Unabhängiges und eigenverantwortliches Expertengremium

Die Datenethikkommission hat im September 2018 von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, sich mit Fragen zum Umgang mit Daten, Algorithmen und Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen und hierzu binnen eines Jahres ethische Leitlinien und rechtliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Die Datenethikkommission setzte sich aus 16 Mitgliedern aus den Bereichen Technik, Ethik und Recht zusammen. Sie hat als unabhängiges und eigenverantwortliches Expertengremium gearbeitet und ihre Beratungen im September 2019 auftragsgemäß abgeschlossen.

Innerhalb der Bundesregierung waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in gemeinsamer Federführung für die Datene



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