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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Konsequentes Löschen von Kinderpornografie im Internet

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

16. September 2020 (Mittwoch)

Nachricht:

Bericht der Bundesregierung über die im Jahr 2019 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von kinderpornografischen Inhalten

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder Foto: Getty Images

Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 den von der Bundesjustizministerin und dem Bundesinnenminister vorgelegten Bericht über die im Jahr 2019 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von kinderpornografischen Inhalten im Internet im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden, bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet neben einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. In diesem Zusammenhang ist die Bundesregierung aufgefordert worden, ab dem Jahr 2013 jährlich jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu berichten. Dieser Bitte des Deutschen Bundestages kommt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Bericht für das Jahr 2019 nach.

Im Berichtszeitraum hat das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 7 639 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten bearbeitet (2018: 5 951 Hinweise). Davon wurden 7 633 Hinweise an die jeweiligen Provider weitergeleitet, um eine Löschung der Inhalte zu bewirken. Von diesen weitergeleiteten Hinweisen betrafen 76 Prozent im Ausland und 24 Prozent im Inland gehostete Inhalte.

Von den inländischen Inhalten waren 80 Prozent spätestens zwei Tage nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach einer Woche konnte eine Löschquote von 100 Prozent verzeichnet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider lag im Jahr 2019 bei 1,42 Tagen. Davon entfallen für die Prüfung, Bewertung und Weiterleitung ca. 0,22 Tage auf das BKA und ca 1,20 Tage auf die Provider. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich damit das Reaktionsverhalten der inländischen Provider deutlich verbessert.

Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte benötigt aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl beteiligter Stellen mehr Zeit als die Löschung der im Inland gehosteten Inhalte. Die Löschquote nach einer Woche sank von 55 Prozent im Jahr 2018 auf 42 Prozent im Jahr 2019. Die Löschquote nach vier Wochen reduzierte sich von 91 Prozent auf 81 Prozent. Soweit sich Inhalte als nicht löschbar erwiesen, wurden diese der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens gemeldet.

Gegenüber dem Vorjahresbericht wurden in diesem Jahr zur Information des Deutschen Bundestages weitere Abschnitte im Kapitel IV. neu aufgenommen. So sind Ausführungen zu dem Gesetzgebungsvorhaben zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und der im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossenen neuen Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung bestimmter gelöschter Inhalte an das BKA im Bericht enthalten. Diese Gesetzesinitiativen sind Ausdruck des Engagements der Bundesregierung gegen sexuelle Gewalt an Kindern.

Weiterhin wurden Abschnitte zu dem vom Bundesfamilienministerium eingerichteten Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland bei der WeProtect Global Alliance (WPGA) als einer internationalen Organisation, die sich nationalen und globalen Maßnahmen zur Beendigung der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet widmet, als weitere relevante Aspekte auf



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