Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Wegklicken ist keine Lösung - Virtuelle Veranstaltung zu nutzerfreundlichen Datenschutz-Einwilligungen und Datenmanager
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
27. Oktober 2020 (Dienstag)
Nachricht:
Die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten maßgeblich gestärkt.
Foto: Photocase
So muss die Einwilligung für die Datenverarbeitung nach der DSGVO freiwillig und informiert erfolgen. In der Praxis werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz jedoch zu oft mit fehlenden Auswahlmöglichkeiten, undurchsichtigem Web-Design und langen Texten konfrontiert, wenn es um die datenschutzrechtliche Einwilligung geht. Wenn aus diesem Grund dann die Nutzerinnen und Nutzer „genervt“ alles wegklicken, wird häufig angeführt, sie hätten vermeintlich kein Interesse an der Mitentscheidung über die Verarbeitung ihrer Daten. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Forschungsprojekt „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“ in Auftrag gegeben mit dem Ziel, bestehende Einwilligungsmanagement-Modelle zu analysieren, Nutzerpräferenzen zu erfassen und neue Lösungsansätze zur rechtskonformen und nutzerfreundlichen Datenschutz-Einwilligung zu entwickeln.
Unter dem Titel „Wegklicken ist keine Lösung - Nutzerfreundliche Web-Designs bei Online-Einwilligungen“ wurden im Rahmen einer virtuellen Fachveranstaltung heute die zentralen Ergebnisse des Projekts durch die Projektnehmer Prof. Christian Thorun und Prof. Gerald Spindler vorgestellt. Im Kern zeigt das Forschungsprojekt: Es gibt praxistaugliche Möglichkeiten, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung rechtskonform und nutzerfreundlich umzusetzen. Dazu wird für den Online-Bereich ein innovatives Best Practice-Modell mit einem konkreten Webdesign vorgeschlagen. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse einer im Projekt durchgeführten repräsentativen Online-Befragung und zweier Praxistests, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher individuelle Wahl- und Einstellungsmöglichkeiten bei Einwilligungen und datensparsame Voreinstellungen klar befürwortet. Damit wird auch der Mythos ausgeräumt, Verbraucherinnen und Verbraucher wären „klickmüde“ und hätten vermeintlich kein Interesse daran, sich eingehender mit datenschutzrechtlichen Einwilligungen zu beschäftigen. Die repräsentative Online-Befragung stellt zudem heraus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Anbieter, die differenzierte Einwilligungsmodelle einsetzen, als wesentlich vertrauenswürdiger einschätzen als solche, die keine Wahlmöglichkeiten lassen. Die überwiegende Mehrheit der Befragten hält es sogar für problematisch, wenn sie einen Dienst nur bei Einwilligung in eine nicht erforderliche Datenverarbeitung nutzen kann.
Verbraucherschutz-Staatssekretär Prof. Dr. Kastrop erklärt:
Die Diskussionsveranstaltung hat gezeigt, dass die nutzerfreundliche Online-Einwilligung ein hochaktuelles und wichtiges verbraucher- und datenschutzpolitisches Thema ist.
Wir haben Vertreter*innen aus unterschiedlichen Bereichen - aus Politik, Datenschutz, Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft - an einen virtuellen Tisch gebracht, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Denn nur so – also im übergreifenden Dialog zwischen allen Beteiligten und Interessengruppen – kann es meines Erachtens gehen.
Die Diskussion hat gezeigt, dass es - was nicht überraschend ist – sehr unterschiedliche Ansätze und Sichtweisen gibt. Aber, auch das hat die Diskussion erfreulicherweise gezeigt: diese Gegensätze können wir überwinden! Durch innovative Einwilligungsmanagementsysteme, wie das hier entwickelte Best Practice-Modell der Studie.
Durch solche Systeme werden die Verbraucherinnen und Verbraucher zu digitaler Souveränität befähigt und erlangen Datenkompetenz. Einwilligungsmanagement-Systeme, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern individuelle Einstellungsmöglichkeiten und transparente Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bieten, schaffen Vertrauen und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Ich hoffe, dass die Diskussionen zu einem innovativen Einwilligungsmanagementsystem und zu Datenmanagementsystemen generell weitergehen und wir hier einen wichtigen Impuls gesetzt haben. Rechtskonforme und nutzerfreundliche Lösungen sind möglich, man muss es nur wollen!
Von der Studie geht somit eine wichtige Impulswirkung für Unternehmen aus: Diese können sich bei der Gestaltung des Web-Designs an dem Best Practice-Modell orientieren und davon profitieren, dass Nutzerinnen und Nutzer Unternehmen, die zentrale Aspekte dieses Modells berücksichtigen, als positiver und vertrauensvoller einschätzen.
Die Ergebnisse des Projekts wurden von Expertinnen und Experten aus der Praxis, der Politik und aus dem Bereich Datenschutz kommentiert und diskutiert. Staatssekretär Prof. Christian Kastrop würdigte das Projekt und ermunterte Unternehmen sich im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer bei der Gestaltung ihrer Internetauftritte zur datenschutzrechtlichen Einwilligung an dem Best Practice-Mo
Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor! |
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