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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: â€Å¾Wir stärken unsere wehrhafte Demokratieâ€Å“

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

25. November 2020 (Mittwoch)

Nachricht:

Der Kabinettausschuss der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat heute einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt. Artikel 3 des Grundgesetzes soll geändert, das Strafrecht gegen rassistische Hetze weiter verschärft, Betroffene besser vor Diskriminierungen geschützt und die Zivilgesellschaft gestärkt werden.

Christine Lambrecht Foto: photothek

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
„Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere offene und vielfältige Gesellschaft. Es ist unerträglich, dass Rassisten und Antisemiten jeden Tag Mitmenschen in unserem Land angreifen, im Netz oder auf der Straße. Auch die Corona-Krise wird von Hetzern missbraucht, um neue Wellen von Hass und Verschwörungsmythen zu verbreiten.

Wir legen heute einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Stärkung unserer wehrhaften Demokratie vor. Diese wehrhafte Demokratie lebt vom Engagement unzähliger demokratischer Initiativen, das wir endlich auf eine stabile gesetzliche Grundlage stellen wollen. Dafür wird es höchste Zeit.

Wir wollen Menschenfeindlichkeit von vornherein den Nährboden entziehen und, wo nötig, konsequent einschreiten. Sogenannte Feindeslisten, mit denen Menschen bedroht werden, stellen wir explizit unter Strafe. Zudem werden wir einen neuen Straftatbestand für antisemitische oder rassistische Hetze schaffen, die direkt an die Betroffenen gerichtet ist und deshalb nicht als Volksverhetzung gilt.

Wir stärken das Bewusstsein für Rassismus. Die Bundesregierung wird erstmals einen Anti-Rassismus-Beauftragten berufen. Wir stärken die Erinnerung an unsere Geschichte und die wissenschaftliche Forschung zu Rassismus und Rechtsextremismus – auch in der Justiz und der juristischen Ausbildung.

Wir streichen den „Rasse“-Begriff aus dem Grundgesetz: In Artikel 3 steht: Niemand darf wegen seiner Rasse benachteiligt werden. Dieser Satz war ein entschiedener Widerspruch gegen den nationalsozialistischen Rassenwahn. Heute ist die Verwendung des Begriffs aber nicht mehr zeitgemäß und kann zu Missverständnissen Anlass geben. Wo von Rasse die Rede ist, leben alte Vorurteile fort. Daher sorgen wir jetzt für eine Formulierung, die zugleich zeitgemäß ist und dem Willen des Grundgesetzes gerecht wird: nie wieder Rassismus.

Wir ändern das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Wer nur wegen seiner ethnischen Herkunft oder Religion eine Wohnung nicht bekommt, bekommt mehr Zeit, sich dagegen juristisch zur Wehr zu setzen – sechs statt bisher zwei Monate.
Alle von Rassismus, Hass und Gewalt betroffenen Menschen müssen wir besser schützen und unterstützen. Opfer rechter Gewalt dürfen sich nicht allein gelassen fühlen. Hier geht es um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb investieren wir in den Opferschutz, in die Vernetzung aller zuständigen Organisationen und die Tätigkeit des Bundesopferbeauftragten Edgar Franke.“

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, zum Maßnahmenkatalog:

„Wir müssen dafür sorgen, dass aus der Corona-Krise keine Demokratie-Krise wird. Hetzer und Rassisten sind viel zu laut, obwohl sie eine kleine Minderheit sind. Gefährliche Corona-Mythen und rassistische Hetze verdienen keine Aufmerksamkeit. Wir müssen uns endlich konsequent denjenigen zuwenden, die von Rechtsextremisten und Demokratiefeinden tagtäglich beleidigt, bedroht und angegriffen werden: Das sind die vielen demokratisch Engagierten in Deutschland, das sind Menschen mit Migrationsgeschichte, das sind Juden und Muslime. Diese Angriffe reichen bis hin zu entsetzlichen mörderischen Gewalttaten wie den rassistischen Morden in Hanau.

Es sind viele Initiativen und Organisationen, die sich wie in Halle und Hanau um die Opfer von Anschlägen kümmern. Menschlichkeit und Solidarität wird dort gelebt, das ist existenziell wichtig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dieses Engagement wollen wir deutlich stärker unterstützen, zusammenführen und vernetzen. Dafür werden wir erhebliche finanzielle Mittel einsetzen. Gemeinsam mit den Landesopferbeauftragten wollen wir die Arbeit der Opferhilfeeinrichtungen stärken und bekannter machen und damit die Betreuung der Betroffenen verbessern. Wer rechtsextreme Attacken erleben muss, soll jederzeit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben.

Seit den schrecklichen Anschlägen von Halle und Hanau ist auch die Not der Ladeninhaber groß, deren Geschäfte zu Tatorten wurden. Deshalb bin ich froh, dass der Bund die Betroffenen nun auch bei wirtschaftlichen Schäden finanziell unterstützen kann. Auch dies ist Ergebnis des Kabinettausschusses.“

Die Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

  1. Neuformulierung Art. 3 Grundgesetz, Ersetzung des Begriffs „Rasse“ (Einsetzung einer Facharbeitsgruppe zwischen BMJV und BMI)
  2. Änderungen im Strafgesetzbuch:
    - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Bekämpfung von sog. Feindeslisten (auch „Todeslisten" genannt) / Outing
    - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Strafbarkeit von verhetzenden Beleidigungen
    - Prüfung des weiteren Handlungsbedarfs zur Bekämpfung von Cyberstalking und der Verbesserung des Schutzes von Kommunalpolitikern und zivilgesellschaftlich Engagierten
  3. Die Bundesregierung setzt sich für Weiterbildungen im Bereich Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in der Justiz ein (Fortbildungsveranstaltungen an der Deutschen Richterakademie, Förderung von Projekten des Deutschen Instituts für Menschenrechte).
  4. Praxisorientierte rechtswissenschaftliche Forschung zu Recht und Rassismus
  5. Prüfung, wie die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der juristischen Ausbildung erreicht werden kann und dies ggf. durch eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes sichergestellt werden kann
  6. Stärkung Opferunterstützung und Opferschutz:
    - Einrichtung einer zentralen Opferschutzplattform für Opfer von Straftaten: www.hilfe-info.de
    - Ausweitung der Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe auf materielle Schäden
    - Ausweitung der Tätigkeit des Opferbeauftragten im Hinblick auf die Förderung der Vernetzung und des Informationsaustausches der opferschützenden Akteure; Fachtagungen und Austausch von „best practice“ mit den Opferberatungsstellen und den Landesopferbeauftragten
  7. Bessere Durchsetzung der Rechte der von Diskriminierung Betroffenen durch Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 6 Monate im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
  8. Studie zu den in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumständen „rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende“ Beweggründe zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis; Ausarbeitung zur praktischen Anwendung der genannten Strafzumessungsumstände (wobei die beispielhafte Aufzählung demnächst ausdrücklich um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt wird). Die Studie soll eine Hilfestellung für Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Anwendung der Norm bieten.
  9. Verwendung rassismussensibler Sprache und Prüfung inwieweit einheitliche Begriffe bei Rassismusbezug in Gesetze



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