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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Weitere Einigung: Insgesamt mehr als 1,8 Milliarden Euro für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

18. Dezember 2020 (Freitag)

Nachricht:

Verhandlungsführer der Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments erzielen auch eine vorläufige politische Einigung über das Finanzprogramm „Justiz“ für die Jahre 2021 bis 2027

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Heute haben die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer der deutschen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments auch eine Einigung über das Finanzprogramm zur Stärkung der Justiz in der EU erzielt. Das Programm hat einen Umfang von 305 Millionen Euro und erstreckt sich auf die Jahre 2021 bis 2027. Bereits gestern Abend einigte sich die deutsche Ratspräsidentschaft mit den Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments über das neue EU-Finanzprogramm „Rechte und Werte“ mit einem Umfang von 1,55 Milliarden Euro bis 2027. Beide vorläufigen politischen Einigungen müssen vom Rat und vom Europäischen Parlament noch gebilligt werden.

Die derzeitige Vorsitzende des Rates der Justizministerinnen und Justizminister der EU, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, erklärt:
„Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftliche Spaltung haben in ganz Europa zugenommen. Die Justiz muss Angriffe auf ihre Unabhängigkeit erleben, die der Europäische Gerichtshof immer wieder verurteilt hat. Die Zivilgesellschaft steht in einigen Mitgliedstaaten unter erheblichem Druck. Deshalb ist es wichtiger denn je, dass wir die gleichen Rechte aller Bürgerinnen und Bürger und ihren Schutz vor unabhängigen Gerichten verteidigen. Mit über 1,8 Milliarden Euro kann die EU nun die Justiz sowie zivilgesellschaftliche Initiativen in der ganzen EU unterstützen. Das ist eine wichtige und große Investition in die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“

Das Programm „Justiz“ fördert und unterstützt Maßnahmen

  • zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
  • zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz,
  • zur justiziellen Aus- und Weiterbildung (zum Beispiel über das European Judicial Training Network) mit Blick auf die Herausbildung einer gemeinsamen Kultur des Rechts sowie der konsistenten und wirksamen Umsetzung der EU-Rechtsinstrumente,
  • zur Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle und des wirksamen Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (eJustice),
  • und zur Stärkung und Unterstützung der Rechte aller Opfer von Straftaten sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren.

Über das Programm „Rechte und Werte“ können Vereine und Organisationen gefördert werden, die sich für folgende Ziele engagieren:

  • Schutz und Förderung der Werte der Union, der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, der Nicht-Diskriminierung und der Gleichstellung, insbesondere von Frauen und Männern
  • Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union
  • Förderung des Austauschs zwischen EU-Bürgerinnen und Bürgern
  • Sensibilisierung für die gemeinsame Geschichte Europas
  • Bekämpfung von Gewalt, insbesondere an Kindern, Ju



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