Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Jahresbericht 2018 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
14. Mai 2019 (Dienstag)
Nachricht:
Am 14. Mai nahm der Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange den Jahresbericht 2018 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter entgeben. Übergeben wurde er durch den Leiter und den stellvertretenden Leiter der Bundesstelle, Herrn LRD a.D. Klaus Lange-Lehngut und Herrn Ltd. Sozialdirektor a.D. Ralph-Günther Adam.
Foto: Habig/BMJV
Über ihre Tätigkeit berichtet die Nationale Stelle jährlich an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Deutschen Bundestag und die Parlamente der Bundesländer. Der aktuelle Jahresbericht bietet einen informativen Überblick zu den Feststellungen und Empfehlungen der Nationalen Stelle. Eine detailliertere Darstellung der Besuche und Stellungnahmen ist auf der Internetseite unter www.nationale-stelle.de abrufbar.
Schwerpunkt Alten- und Pflegeheime
Die Bundesstelle hat im Jahr 2018 insgesamt vier Abschiebungsmaßnahmen begleitet, fünf Dienststellen der Bundespolizei und das Zollfahndungsamt Frankfurt/Main besucht. Die Länderkommission hat eine Justizvollzugsanstalt, eine Jugendstrafanstalt, drei Einrichtungen des Ausreisegewahrsams bzw. der Abschiebungshaft, acht Polizeidienststellen, 28 Alten- und Pflegeheime, eine Klinik der allgemeinen und drei Kliniken der forensischen Psychiatrie sowie eine Klinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie besucht.
Das Schwerpunktthema der Nationalen Stelle lag im Jahr 2018 bei den Alten- und Pflegeheimen. Im Fokus standen die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen, die größtmögliche Entscheidungsfreiheit der Betroffenen in allen Belangen, Schutz vor Gewalt, ein respektvoller Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch die räumlichen Bedingungen, wie beispielsweise Barrierefreiheit.
Die Nationale Stelle hat zwar keine Anzeichen für die Anwendung von Folter oder Misshandlung gefunden, allerdings wurden in allen Einrichtungsarten verschiedene, teilweise auch wiederholte und sehr deutliche Mängel festgestellt und kritisiert.
Standards für eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung
Aus wiederkehrenden Beanstandungen hat die Nationale Stelle differenzierte Standards abgeleitet, die allen Aufsichtsbehörden und Einrichtungen bundesweit als Maßstab für eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung dienen sollen (z.B. Größe von Hafträumen, Durchsuchung mit Entkleidung, Umgang mit vertraulichen medizinischen Informationen, Kameraüberwachung, Dokumentation, respektvoller Umgang). Die Standards werden kontinuierlich weiterentwickelt und auch auf der Internetseite der Nationalen Stelle veröffentlicht.
Im Jahresbericht wurden aber auch wieder positive Praxisbeispiele aus allen Bereichen herausgestellt, um sie bekannt zu machen und einen bundesweiten Austausch anzuregen.
Zehnjähriges Jubiläum
Im Mai 2019 kann das zehnjährige Jubiläum der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter gefeiert werden. Vor zehn Jahren hat die Bundesstelle ihre Arbeit aufgenommen, und die Stelle hat sich seither als ein unverzichtbarer Teil der deutschen Menschenrechtslandschaft etabliert.
Es steht dem Rechtsstaat Deutschland gut an, ein unabhängiges Gremium wie die Nationale Stelle zu haben, das über die Zustände in den Einrichtungen wacht, in denen Menschen die Freiheit entzogen wird. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stelle machen sich mit ihrer Tätigkeit täglich um den Rechtsstaat und die Menschenrechte verdient. Dafür gebührt ihnen allen großer Dank und Anerkennung.
Was ist die Nationale Stelle zur Verhütungvon Folter
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist in der Folge der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur VN-Antifolterkonvention eingerichtet worden. Dieses Protokoll verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, eine solche nationale Stelle einzurichten, die das Recht hat, alle Einrichtungen aufzusuchen, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden.
Die Nationale Stelle besteht aus zwei Komponenten: Die Bundesstelle ist für die Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll, für Transitzonen internationaler Flughäfen sowie die Begleitung von Rückführungsflügen) zuständig, die Länderkommission für die Gewahrsamseinrichtungen (des Justizvollzugs, der Länderpolizei, der Gerichte mit Vorführzellen, Abschiebungshafteinrichtungen, geschlossene Einrichtungen in psychiatrischen Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie Kinder – und Jugendhilfe) in der
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